
10.03.2025
Das Internet sollte für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Barrierefreies Webdesign stellt sicher, dass Websites für alle nutzbar sind. Doch was bedeutet das genau, und welche Anforderungen gibt es?
• Texte und Inhalte, die von Screenreadern ausgelesen werden können
• Klare Strukturen und eine intuitive Navigation
• Hohe Farbkontraste, damit auch Personen mit Sehschwäche Inhalte erkennen können
• Alternative Texte für Bilder und Videos
• Bedienbarkeit per Tastatur, falls keine Maus verwendet werden kann
• Online-Shops
• Banken und Finanzdienstleister
• Öffentliche Stellen sowie Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten
Nicht jedes Unternehmen ist automatisch verpflichtet. Ob eine Website barrierefrei sein muss, hängt vom Geschäftsmodell und der Zielgruppe ab. Weitere Informationen sind im offiziellen Gesetzestext nachzulesen.
✅ Guter Kontrast zwischen Text und Hintergrund
✅ Klare Struktur und intuitive Navigation
✅ Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
✅ Leicht verständliche Sprache für bessere Lesbarkeit
✅ Untertitel für Videos und Transkriptionen für Audioinhalte
✅ Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
• Semantischer HTML-Code für Screenreader-Kompatibilität
• ARIA-Attribute zur Verbesserung der Bedienbarkeit
• Responsives Design, damit die Website auf allen Geräten nutzbar ist
• Barrierefreie PDFs und Dokumente
Wann ist ein Relaunch notwendig?
Ein Website-Relaunch sollte in Betracht gezogen werden, wenn:
• die Navigation unübersichtlich ist,
• Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind,
• veraltete Technologien genutzt werden (z. B. Flash oder nicht aktuelle CMS-Versionen).
Sie haben Fragen zur Umsetzung? limet achtet bei Webprojekten stets auf Barrierefreiheit und unterstützt gerne bei der Umsetzung. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Falls Unsicherheiten bestehen, ob eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Jetzt Kontakt aufnehmen – für eine barrierefreie Website, die alle erreichen kann!
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden kann – auch von Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Wichtige Aspekte sind:• Texte und Inhalte, die von Screenreadern ausgelesen werden können
• Klare Strukturen und eine intuitive Navigation
• Hohe Farbkontraste, damit auch Personen mit Sehschwäche Inhalte erkennen können
• Alternative Texte für Bilder und Videos
• Bedienbarkeit per Tastatur, falls keine Maus verwendet werden kann
Ist eine barrierefreie Website verpflichtend?
Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, werden digitale Barrierefreiheitsanforderungen für viele Unternehmen verpflichtend. Betroffen sind unter anderem:• Online-Shops
• Banken und Finanzdienstleister
• Öffentliche Stellen sowie Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten
Nicht jedes Unternehmen ist automatisch verpflichtet. Ob eine Website barrierefrei sein muss, hängt vom Geschäftsmodell und der Zielgruppe ab. Weitere Informationen sind im offiziellen Gesetzestext nachzulesen.
Checkliste: Wichtige Aspekte einer barrierefreien Website
✅ Alternativtexte für Bilder und Videos✅ Guter Kontrast zwischen Text und Hintergrund
✅ Klare Struktur und intuitive Navigation
✅ Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
✅ Leicht verständliche Sprache für bessere Lesbarkeit
✅ Untertitel für Videos und Transkriptionen für Audioinhalte
✅ Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
Technische Voraussetzungen für barrierefreie Websites
• Einhaltung der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)• Semantischer HTML-Code für Screenreader-Kompatibilität
• ARIA-Attribute zur Verbesserung der Bedienbarkeit
• Responsives Design, damit die Website auf allen Geräten nutzbar ist
• Barrierefreie PDFs und Dokumente
Wann ist ein Relaunch notwendig?
Ein Website-Relaunch sollte in Betracht gezogen werden, wenn:• die Navigation unübersichtlich ist,
• Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind,
• veraltete Technologien genutzt werden (z. B. Flash oder nicht aktuelle CMS-Versionen).
Fazit
Barrierefreies Webdesign ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung für viele Unternehmen, sondern auch ein Qualitätsmerkmal. Eine zugängliche Website verbessert die Nutzerfreundlichkeit und erreicht eine breitere Zielgruppe.Sie haben Fragen zur Umsetzung? limet achtet bei Webprojekten stets auf Barrierefreiheit und unterstützt gerne bei der Umsetzung. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Falls Unsicherheiten bestehen, ob eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Jetzt Kontakt aufnehmen – für eine barrierefreie Website, die alle erreichen kann!