01.11.2022
Einige unserer Kund:innen haben Abmahnschreiben zum Thema Google Fonts von Anwälten aus Deutschland erhalten – damit sind sie leider nicht die Einzigen.
Den ersten Schock konnten wir zum Glück schnell stillen: schon bei der Programmierung unserer Websites achten wir darauf, alle Schriften lokal und somit DSGVO-konform einzubinden. Die sogenannten Google Fonts sind also zu keinem Zeitpunkt über Google Server eingebunden und beziehen daher auch keine personenbezogenen Daten Ihrer Websitebesucher:innen.
Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns. In den wenigsten Fällen kommt es vor, dass die angeforderte Entschädigung von meist rund 100 € gezahlt werden muss.
Unter folgenden Links finden Sie ausführliche Beiträge zum Thema
Den ersten Schock konnten wir zum Glück schnell stillen: schon bei der Programmierung unserer Websites achten wir darauf, alle Schriften lokal und somit DSGVO-konform einzubinden. Die sogenannten Google Fonts sind also zu keinem Zeitpunkt über Google Server eingebunden und beziehen daher auch keine personenbezogenen Daten Ihrer Websitebesucher:innen.
Sollten Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns. In den wenigsten Fällen kommt es vor, dass die angeforderte Entschädigung von meist rund 100 € gezahlt werden muss.
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